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Frage: 1815
Lieber Chris
ich denke, es geht hier nicht um einen
Schwangerschaftsabbruch, (Abtreibung) der ein schrecklicher Mord ist.
Kein Menschenmörder hat ewiges Leben! Es sei denn Er , Sie hart sich
nachher durch die Gnade Gottes noch bekehren können. Es geht hier um einen
Unfall, der geahndet wird.
Hier geht es sws. um etwas ähnliches wie Totschlag? siehe
1810
Gruss Hans Peter
Hallo Chris,
Du sagst, dass der Verlust eines ungeborenen Fötus nicht so schlimm gesehen
wird, da die Strafe eine Geldstrafe ist und nicht der Strafvollzug am Körper
eines Menschen. Daraus schliesst Du, dass vielleicht ein
Schwangerschaftsabbruch nicht so schlimm ist. Das sehe ich nicht so, aus
zwei Gründen:
- Die Regel "Auge um Auge" würde ja bedeuten, dass auch den raufenden
Männern zur Strafe der Fötus abgehen sollte. Das ist ja nun mal überhaupt
nicht möglich die Männer genauso zu bestrafen, wie der Schaden entstanden
ist. Eine wesensgleiche Bestrafung ist also grundsätzlich schon mal nicht
möglich, deshalb kommt hier die Geldstrafe zum Tragen. Auch die Tötung der
raufenden Männer kann nicht die richtige Strafe sein, da es sich ja hier
nicht um Mord gehandelt hat, sondern um einen Unfall. Es war ja kein
absichtliches Töten vorausgegangen. In einem Fall von Tötung wäre ja später
ohnehin dann auch die Flucht in eine Zufluchtsstadt legitim gewesen.
- Abtreibung ist Mord, da es ein absichtliches Töten ist. Es ist also
überhaupt nicht mit einem Unfall gleichzusetzen.
Du möchtest hier also einen Unfall mit einem Mord gleichsetzen, was aber
nicht legitim ist und Du möchtest "Gleiches mit Gleichem" vergelten, was
aber biologisch nicht möglich ist.
Stephan S,