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Liebe Geschwister,    BW_Claudia Corber    4 Punkte im Fall Gorber   Leserbriefe Gorber SchwaBo   Schwabo Gorber   Schwabo

wie Ihr Euch sicher noch erinnert wurde im vergangenen Sommer im Internet der "Kinderklau" des Jugendamtes Überlingen im Fall der bibeltreuen Heimschul-Familie Gorber kontrovers diskutiert.

Eine Bittschrift an den zuständigen Richter des Familiengerichtes wurde von Christa Widmer verfaßt und sollte möglichst viele Glaubensgeschwister informieren. Wir wurden aufgerufen uns hinter diese Familie in ihrer Not zu stellen und die Bittschrift zu unterzeichnen.

* Nehmt Anteil an den Nöten der Heiligen! (Röm 12,13)

* Gedenkt der Gefangenen als Mitgefangene und derer, die Ungemach leiden, als solche, die auch noch im Leibe leben (Hebr 13,3)

Kurz darauf machten zwei weitere Mails zum Thema die Runde, die diese Bittschrift von Frau Widmer sehr kritisch bewerteten mit dem Ziel uns davon abzuhalten, das Anliegen von Frau Widmer zu unterstützen bzw. uns aufforderten zuerst die Fakten zu prüfen. Die Familie Gorber wurde dabei in ein eher schlechtes Licht gerückt.

* Prüft aber alles! (1.Thes 5,20)

* Geliebte glaubt nicht jedem Geist, sondern prüft die Geister, ob sie von Gott sind! (1.Joh 4,1)

Die eine Nachricht wurde von Claudia H. geschrieben, die ich schon seit vielen Jahren kenne. Sie brachte eine persönliche Nähe zu der besagten Familie (Verwandtschaft) ins Spiel und bekräftigte so ihre Aussagen, die ganz besonders Herrn Gorber in Verruf brachten. Auch empfahl sie jedem, bevor er sich mit Herrn Gorber identifiziere, doch an den Bodensee nach Überlingen zu fahren und sich selbst von der Situation ein Bild zu machen.

Die andere Nachricht stammte von Markus Zahl , der als ehemaliger "Jugendamtsmitarbeiter", also sozusagen als "Experte" sprach und versicherte, daß ein derart gravierender Eingriff des Jugendamtes nicht willkürlich erfolgen könne, sondern nur möglich sei, wenn die Zustände in einer Familie wirklich besorgniserregend wären und eine tatsächliche Gefahr für die Kinder bestünde.

Mittlerweile fand die Verhandlung vor dem Familiengericht Überlingen statt, in welcher das Gericht entschied, daß Johannes und Cornelia Gorber ihre Kinder zurückbekommen und der teilweise Entzug des Sorgerechts wieder aufgehoben wird. (Ausführlich ist das auf www.medrum.de dokumentiert). Das Jugendamt Überlingen hat darauf verzichtet diesen Beschluß anzufechten. Das einzige, was sich bei den Gorbers nun tatsächlich geändert hat ist, daß sie ihren Hausunterricht aufgegeben haben und ihre Kinder nun an öffentliche Schulen schicken.

Im vergangenen Dezember war ich aufgrund einer REHA-Maßnahme in Überlingen für drei Wochen. Ich nutzte diese Gelegenheit, die Familie Gorber persönlich kennen zu lernen.

Meinen Bericht habe ich dann zuerst Claudia H. gesandt. Den daraus folgenden Briefwechsel habe ich dieser Mail allen Interessierten als Word-Datei "BW_Claudia_Gorber" angehängt. Auch mit den Ausführungen von Herrn Zahl hatte ich mich schon im Juli beschäftigt und in einer Mail an Herbert M. meine Einschätzung des Falles wiedergegeben. Ebenfalls im Anhang zu finden unter "4 Punkte im Fall Gorber".

Im Anhang befinden sich außerdem der Zeitungsbericht des Schwarzwälder Boten zum Fall Gorber, sowie zwei Leserbriefe zu jenem Bericht. (PDF)

Daß es in dieser Angelegenheit letzten Endes nur um die Durchsetzung des staatlichen Schulzwanges ging und ganz und gar nicht um das Wohl der Kinder, sondern die Behörden dieses billigend übergehen, um das erstere durchzusetzen, das möchte ich mit einem weiteren Zeitungsartikel unterstreichen, der heute im SchwaBo davon berichtete, daß in Künzelsau die Baptisten-Schule geschlossen wurde. Diese Maßnahme war derart wichtig, daß es Regierungspräsident Schmalzl zur Chefsache erklärte.

Ein ganze Anzahl weiterer Fälle von bibeltreuen gläubigen Heimschulfamilien (Romeike, Landahl, Busekros und Dudek), die von staatswegen drangsaliert wurden bzw. werden, und worüber ich informiert war, half mir im vergangenen Juli bei der Entscheidung, ob ich die Bittschrift von Frau Widmer unterstützen sollte oder nicht. In keinem jener Fälle war / ist das Wohl der Kinder in irgendeiner Weise gefährdet und doch scheuen sich die staatlichen Behörden und die von diesen angerufenen Gerichte nicht, Polizeigewalt einzusetzen, horrende Bußgelder festzulegen, Kinder zu rauben, das Sorgerecht den Eltern abzuerkennen oder gar Gefängnisstrafen auszusprechen. Einige dieser Familien sahen sich deswegen bereits gezwungen Deutschland zu verlassen, weil ihnen hier keine Glaubensfreiheit gewährt wird, sondern sie vielmehr um ihres Glaubens willen verfolgt werden.

seid herzlich gegrüßt mit Psalm 64

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