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Übersicht 2. Mose    2. Mose Elberfelder 2023   2. Mose Elberfelder 2023 mit Unterteilungen CIS


2. Mose Walvoord John D. Hannah

2. Mose Kapitel 20 bis 23 Walvoord John D. Hannah



a. Die Einleitung zu den Zehn Geboten

( 20,1-2 )

 

2Mo 20,1-2

 

Die Zehn Gebote (in 2Mo 34,28 wörtlich »Zehn Worte«), der Angelpunkt aller religiösen und zivilen Gesetze Israels, bestehen aus zwei Teilen. Die ersten vier Gebote betreffen die Beziehung der Israeliten zu Gott, die anderen sechs behandeln die gesellschaftlichen Beziehungen innerhalb der Bundesgemeinschaft. Vor der Verkündigung der 10 Klauseln sprach Gott in der Einleitung von seiner einzigartigen Beziehung zu seinem Volk ( Ich bin der HERR, dein Gott , 2Mo 20,2 a), in dem historischen Vorspann faßte er in Kürze das zusammen, was er für sie getan hatte ( habe dich aus Ägyptenland, aus der Knechtschaft geführt , V. 2 b; vgl. 2Mo 13,3.14; 5Mo 5,6; 6,12; 7,8; 8,14; 13,6.11 ). Jahrhunderte zuvor hatte Gott Abraham aus Ur herausgeführt ( 1Mo 15,7 ); nun führte er die Nachkommen Abrahams aus Ägypten heraus.

Die Zehn Gebote sind eine ausgezeichnete Zusammenfassung der 10 göttlichen Satzungen zur Leitung der Menschen. Die Grundsätze bestimmen 1. Religion, 2. Gottesdienst, 3. Verehrung, 4. Zeit, 5. Autorität, 6. Leben, 7. Reinheit, 8. Besitz, 9. Reden und 10. Zufriedenheit.

 

 

b. Das erste Gebot

( 20,3 )

 

2Mo 20,3

 

Das erste der Zehn Gebote besagt, daß Israel den einen wahren Gott anbeten sollte. Falsche Götter zu verehren bedeutete, neben Gott Rivalen aufzustellen ( neben mir könnte bedeuten »mir zuwider« oder auch »in meiner Gegenwart«) und so seine Einzigartigkeit nicht zu beachten (vgl. V. 22-23 ). Leider gehorchte Israel diesem ersten Gebot häufig nicht und verehrte die Götzen anderer Völker. Das führte schließlich dazu, daß das Volk Israel nach Assyrien und Babylonien ins Exil gehen mußte.

 

 

c. Das zweite Gebot

( 20,4-6 )

 

2Mo 20,4-6

 

Die Verehrung Gottes sollte geistlich geschehen, nicht leiblich. Es war Israel untersagt, Götzen anzubeten (V. 3 ) und auch, sich von Gott ein Bildnis zu machen. Götze heißt pesel , »geschnitztes Holz oder gemeißelter Stein«, von pAsal , »schnitzen, meißeln«. Später ( 2Mo 34,17 ) waren auch »gegossene Götzenbilder« aus geschmolzenem Metall verboten. Weil Gott Geist ist, kann keine materielle Darstellung ihm gerecht werden. Von Gott ein Bild zu machen, oder ein Bildnis von etwas im Himmel (Sonne, Mond, Sterne) oder auf der Erde (Tiere) oder im Wasser (Fische, Krokodile und anderes Leben im Meer) zum Zwecke der Anbetung herzustellen, war untersagt, weil Gott ein eifersüchtiger Gott ist (vgl. 2Mo 34,14; 5Mo 5,9;6,15; 32,16.21; Jos 24,19 ), das heißt, er ist eifrig darauf bedacht, daß er allein verehrt wird. Seine Einzigartigkeit ( 2Mo 20,3 ) erfordert, daß er allein verehrt wird. Das Fehlen solcher Verehrung ist Sünde und wirkt sich auf zukünftige Generationen aus. Diejenigen, die dem Einfluß unterliegen, Gott zu hassen , werden von ihm bestraft werden. Im Gegensatz dazu ist er treu (er zeigt HeseD , »treue Liebe« oder Bundesliebe) gegen jene, die ihn lieben und diese Liebe durch ihren Gehorsam zeigen (vgl. 1Joh 5,3 ).

 

 

d. Das dritte Gebot

( 20,7 )

 

2Mo 20,7

 

Der Name Gottes sollte geehrt und geschützt werden. Die Israeliten sollten Gottes Namen nicht für irgendeine nichtige, leichtfertige oder unaufrichtige Absicht gebrauchen (so z.B. der Gebrauch seines Namens, wenn sie einen Eid schwuren, ohne die Absicht zu haben, ihn zu erfüllen, 3Mo 19,12 ). Man sollte seinen Namen nicht für eigennützige oder böse Absichten gebrauchen (vgl. Ps 139,20; vgl. auch den Kommentar zu 5Mo 5,11 ), um dadurch zu versuchen, sich seiner Autorität zu bemächtigen.

 

 

e. Das vierte Gebot

( 20,8-11 )

 

2Mo 20,8-11

 

Jede Woche sollte ein Tag der ernsthaften Verehrung Gottes eingehalten werden. Den Sabbat heilig zu halten bedeutet, den siebten Tag von den anderen sechs als einen besonderen Tag dem Herrn abzusondern. Der Mensch sollte sechs Tage arbeiten und am siebten Tag Gott verehren. Dies stand in scharfem Gegensatz zu der Sklaverei der Israeliten in Ägypten, als sie, wie man annehmen kann, keine Unterbrechung in ihrer täglichen Routine hatten. Die Grundlage für dieses Gebot ist Gottes Schöpfung des Universums in sechs Tagen und seine Ruhe am siebten Tag ( 1Mo 2,2-3; 2Mo 16,23 ). Es sollte kein Tag fauler Untätigkeit sein, sondern ein Tag des geistlichen Dienstes durch die religiösen Feiern. Für den Fall der Übertretung dieses Gebotes drohte Gott Israel die Todesstrafe an ( 2Mo 31,15; 4Mo 15,32-36 ). Im Zeitalter der Kirche wurde der Tag der Verehrung Gottes von Samstag auf Sonntag verschoben, weil Jesus am ersten Tag der Woche auferstanden ist (vgl. Apg 20,7; 1Kor 16,2; Offb 1,10 ).

 

 

f. Das fünfte Gebot

( 20,12 )

 

2Mo 20,12

 

Das fünfte bis zehnte Gebot, der zweite Teil des Gesetzes (V. 12-17 )

behandeln die Beziehungen der Menschen untereinander. Alle Gebote schließen die negative Seite mit ein, ausgenommen das vierte (das letzte in der ersten Gruppe) und das fünfte Gebot (das erste in der zweiten Gruppe). Das fünfte Gebot befiehlt die Hochachtung ( Ehre ) der Eltern. Das schließt Gehorsam und Ergebenheit ein (vgl. Eph 6,1-2 ). Die Verheißung eines langen Lebens, die zu dem Gebot gehört, bezieht sich eher auf die Dauer eines Volkes in der Bundesbeziehung mit Gott ( in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir geben wird ), als auf eine verlängerte Lebensspanne für jeden einzelnen, der gehorsam ist. Seine Eltern zu verfluchen, was der völligen Ablehnung ihrer Autorität gleichkam, war ein schweres Verbrechen ( 2Mo 21,17; 3Mo 20,9; Spr 20,20 ).

 

g. Das sechste Gebot

( 20,13 )

 

2Mo 20,13

 

Um die Gesellschaft zu bewahren und weil der Mensch als Gottes Ebenbild geschaffen ist ( 1Mo 9,6 ), wurde den Israeliten befohlen, keinem anderen Menschen durch Mord das Leben zu nehmen ( rAQaH , »töten, ermorden«).

 

 

h. Das siebte Gebot

( 20,14 )

 

2Mo 20,14

 

Dieses Gebot ist auf den Schutz der Heiligkeit der Familie ausgerichtet ( Hebr 13,4; vgl. den Kommentar zu 1Mo 2,24; Mt 19,1-12 ), den grundlegenden Baustein der Gesellschaft. Das Ehegelübde ist eine heilige Verpflichtung, die unter keinen Umständen durch sexuelle Untreue verletzt werden darf. Ehebruch ( nA?aP ) bezieht sich auf Untreue entweder seitens des Mannes oder der Frau ( 3Mo 20,10 ).

 

 

i. Das achte Gebot

( 20,15 )

 

2Mo 20,15

 

Dieses Gebot wurde gegeben, um die Achtung vor dem Besitz anderer Menschen zu unterstützen. Auch das ist ein wichtiges Element in einer stabilen Gesellschaft und steht in enger Beziehung zum zehnten Gebot.

 

 

j. Das neunte Gebot

( 20,16 )

 

2Mo 20,16

 

Dieses Gebot betrifft das falsche Zeugnis gegen einen anderen, das diesen einer ungerechtfertigten Anklage aussetzen würde. Das Halten dieses Gesetzes verhilft dazu, eine Gesellschaft zu stabilisieren, indem der Ruf des einzelnen geschützt wird.

 

 

k. Das zehnte Gebot

( 20,17 )

 

2Mo 20,17

 

Dies ist eine allgemeine Schutzvorrichtung gegen viele andere Sünden, insbesondere derer des sechsten bis neunten Gebotes. Die Israeliten sollten sich nicht nach dem sehnen, nicht das ernsthaft begehren und nicht nach dem gierig sein, was anderen rechtmäßig gehörte.

Diese Gebote sind die grundlegenden Darlegungen einer guten und gesunden Gesellschaft, so wie sie von dem heiligen und gerechten Gott angeordnet wurden. Obwohl die Gläubigen nicht unter dem Gesetz sind ( Röm 6,15 ), sind sie doch verpflichtet, den heiligen Maßstäben treu zu bleiben, die in den Zehn Geboten dargestellt werden. Neun der Zehn Gebote werden im Neuen Testament wiederholt, welches Festsetzungen neu hinzufügt, die höher liegen, als die in 2Mo 20,3-17 beschriebenen. Das eine Gebot, welches nicht wiederholt wird, ist das Sabbatgebot; dennoch sollte der erste Tag der Woche zur Verehrung Gottes als Erinnerung an die Auferstehung des Retters abgesondert werden.

 

 

l. Die Erwiderung des Volkes

( 20,18-21 )

 

2Mo 20,18-21

 

Die Antwort des Volkes, das vor dem Berg versammelt war, zeigte seine Angst und Ehrfurcht (vgl. 2Mo 19,16 ). Als sie die große Macht und Majestät Gottes erkannten, wollten sie ihn durch Mose hören - nicht ihn unmittelbar -, damit sie Gott nicht vernichtete. Mose versicherte ihm, daß es die Absicht dieser Vorführung der Macht Gottes und seiner Heiligkeit sei, die Reaktion des Volkes auf ihn zu prüfen . Furcht vor Gott würde dazu verhelfen, seinen Ungehorsam zu zügeln. Es ist tragisch, daß Israel diese Furcht Gottes schon bald verlor ( 2Mo 32 ) - ein häufiges Thema in seiner Geschichte.

 

Das zweite Buch Mose

 

3. Das Buch des Bundes

( 20,22-24,11 )

 

Gott wandte die Zehn Gebote an und führte sie in ihrer zivilen und religiösen Bedeutung für das Volk weiter aus. Dieser Abschnitt wird auf der Grundlage des Ausdrucks in 2Mo 24,7 »das Buch des Bundes« genannt.

 

 

a. Gesetze zum Gottesdienst

( 20,22-26 )

 

2Mo 20,22-26

 

Gott gab dem Volk Bestimmungen über ihre Verehrung des wahren Gottes und der Errichtung eines Altars . Er war vom Himmel auf den Berg Sinai herabgekommen ( 2Mo 19,20 ), um die Zehn Gebote zu übermitteln. Nun ( 2Mo 20,22-23,19 ) führte er viele dieser Zehn Gebote weiter aus. Das Gebot, nur Gott und keine anderen Gottheiten zu verehren ( 2Mo 20,23 ) und die Warnung davor, geschnitzte oder geschmolzene Götzenbilder von Silber oder Gold zu machen, betont noch einmal das erste und zweite Gebot (V. 3-4 ).

Das Volk sollte auf einem Altar Brandopfer und Dankopfer darbringen, die die Verehrung des Namens Gottes und die Segnung Israels zur Folge haben sollten. Der Bezug auf einen einzelnen Altar macht deutlich, daß es Gottes Absicht war, daß die Verehrung sich an einem Ort konzentrieren sollte. Der Altar sollte schmucklos, ohne Kunstfertigkeiten sein. Er sollte aus Erde (d.h. aus natürlichen Steinen; vgl. 5Mo 27,5-7 ) und ohne Stufen sein, so daß die Priester nicht unanständig entblößt werden konnten. Altäre mit reichhaltiger künstlerischer Gestaltung und erhöhten Plattformen mit Treppen waren für die Verehrung falscher Gottheiten üblich.

 

 

b. Gesetze über die Behandlung der Sklaven

( 21,1-11 )

 

2Mo 21,1-6

 

Der Gegenstand der Verse 1-11 sind Regelungen, die die Rechte der männlichen (V. 1-6 ) und weiblichen (V. 7-11 ) hebräischen Sklaven bestimmten. Unter den Israeliten konnte man sich selbst und seine Frau wegen Armut oder Schulden in die Sklaverei verkaufen ( 3Mo 25,39; 5Mo 15,12; 2Kö 4,1; Neh 5,5 ), aber die Knechtschaft mußte auf sechs Jahre begrenzt werden ( 2Mo 21,2 ). So war es also ein durch Vertrag geregelter Dienst. Darüber hinaus war ein Herr dazu verpflichtet, für seinen Sklaven bei seiner Freilassung zu sorgen ( 5Mo 15,13-14 ). Wenn ein männlicher Sklave in fortdauernder Knechtschaft bleiben wollte, sollte sein Wunsch von den Richtern rechtswirksam gemacht werden, dann sollte eines seiner Ohren mit einem Pfriem durchbohrt werden, um seinen freiwilligen Dienst zu symbolisieren. Eine Sklavin konnte dasselbe tun ( 5Mo 15,17 ). 

 

2Mo 21,7-11

 Sklavinnen wurden unterschiedlich behandelt. Häufig waren Sklavinnen Konkubinen oder Nebenfrauen (vgl. 1Mo 16,3; 22,24; 30,3.9; 36,12; Ri 8,31; 9,18 ). Mancher hebräische Vater hielt es für seine Töchter für vorteilhafter, Konkubinen bei einem wohlhabenden Nachbarn, als Ehefrau eines Mannes ihrer eigenen gesellschaftlichen Schicht zu werden. Wenn eine Tochter , die zur Sklavin wurde, ihrem Herrn nicht gefiel, sollte sie von einem nahen Verwandten losgekauft (vgl. 3Mo 25,47-54 ), aber niemals an einen Fremden verkauft werden ( 2Mo 21,8 ). Sie konnte sich auch selbst loskaufen. Wenn sie den Sohn ihres Herrn heiratete, mußte ihr die Familienzugehörigkeit eingeräumt werden (V. 9 ). Wenn der Herr eine andere heiratete, wurde von ihm verlangt, daß er seine Sklavin mit drei lebenswichtigen Dingen ausstattete: Nahrung, Kleidung und Zuflucht ( eheliche Rechte bedeutete möglicherweise Unterkunft, keine sexuellen Vorrechte).

  

c. Gesetze über Kapitalverbrechen

( 21,12-17 )

 2Mo 21,12-17

 

Diese Verse zählen vier Verbrechen auf, welche die Todesstrafe erforderlich machten: Vorsätzlicher Mord (V. 12.14 ; vgl. das sechste Gebot in 2Mo 20,13 und 1Mo 9,6 ); körperliche Gewalt gegen die Eltern ( 2Mo 21,15; vgl. das fünfte Gebot in 2Mo 20,12; vgl. 3Mo 20,9 ); Menschenraub (V. 16 ; vgl. 5Mo 24,7 ). Es wurde berücksichtigt, wenn der Tod unbeabsichtigt eintrat ( 2Mo 21,13 ). Ein Schuldiger konnte in eine der sechs Freistädte fliehen, nachdem Israel im Land war ( 4Mo 35,6-34; 5Mo 19,1-13; Jos 20 ). Wegen der Bedeutung des Hauses wurde seine Heiligkeit bewahrt, die Eltern geschützt und die Kinder in Schranken gehalten; Rebellion wurde wie Mord behandelt.

  

d. Gesetze über Körperverletzung

( 21,18-27 )

 

Es werden hier Verordnungen über verschiedene zivile Übertretungen gegeben, die für die Verhängung der Todesstrafe nicht ernst genug waren.

2Mo 21,18-19

 

In einem Streit sollte die verletzte Partei, egal, ob die Verletzung vorsätzlich geschah oder unabsichtlich, Schadenersatz für den Verlust an Arbeitszeit (während er draußen an seinem Stab herumgeht ) und für Ausgaben, die die Heilung betrafen, erhalten.

 

 2Mo 21,20-21

 Sklaven sollten von ihren Herren nicht grausam behandelt werden, obwohl sie als Besitz betrachtet wurden. Wenn ein Herr seinen Sklaven schlug und der Sklave starb , sollte der Herr bestraft werden (wahrscheinlich aber nicht mit dem Tod). Wie auch immer, wenn der Sklave bald wieder genas, sollte keine Strafe verhängt werden (denn offensichtlich war keine Tötung beabsichtigt); der Verlust der Arbeitskraft des Sklaven war der Verlust des Herrn.

 

 2Mo 21,22-25

 Wenn eine schwangere Frau ihr Kind infolge eines Stoßes vorzeitig zur Welt brachte, aber beide sonst unverletzt blieben, so sollte der schuldige Teil die Entschädigung bezahlen, die der Ehemann der Frau und das Gericht festlegten. Aber wenn bei der schwangeren Frau oder ihrem Kind eine Verletzung entstanden war, dann sollte der Angreifer im Verhältnis zur Art der Verletzung bestraft werden. Während der unbeabsichtigte Totschlag normalerweise kein Kapitalverbrechen war (vgl. V. 12-13 ), so ist er es hier eindeutig. Der ungeborene Fötus wird in dieser Passage als menschliches Wesen so wie seine Mutter betrachtet; die so herbeigeführte Fehlgeburt eines Fötusses wurde als Mord betrachtet. Der Verlust eines Körperteils beim Menschen durch Verletzung sollte durch einen gleichwertigen Verlust beim Übeltäter bestraft werden (V. 24-25 ). Dies ist das Gesetz der Vergeltung (vgl. 3Mo 24,19-20; 5Mo 19,21 ). Dieses Gesetz war dazu bestimmt, die Durchführung der Bestrafung auf das gerechte Maß zu beschränken und wurde nur bei Mord wörtlich angewandt, sonst aber durch eine entsprechende Zahlung ersetzt.

  

2Mo 21,26-27

 

Das Gesetz der Vergeltung wurde jedoch nicht auf einen Herrn angewandt, der seinen Sklaven verletzte. Jede auf Dauer zurückbleibende Verstümmelung eines Sklaven hatte seine gesetzmäßige Freilassung zur Folge (der Herr mußte seinen Sklaven freilassen ).

  

e. Gesetze über strafbare Unterlassungen

( 21,28-36 )

 2Mo 21,28-36

 Hier werden Verordnungen für Fälle gegeben, in denen durch Fahrlässigkeit Verletzungen entstanden. Zuerst gab Gott Verordnungen, die durch Tiere zugefügte Verletzungen (V. 28-32 ) betrafen. Wenn ein Rind jemanden zu Tode stieß, sollte das Tier getötet werden. Wenn aber das Tier auch sonst Menschen heftig angriff und der Besitzer tat nichts, um das zu verhindern, und ein Mensch wurde getötet, sollte der Besitzer (so wie auch das Rind) getötet werden. Er konnte die Todesstrafe umgehen, wenn er finanziell für den Schaden aufkommen konnte, der von den Verwandten des Toten gefordert wurde. Wenn ein Sklave von einem Rind getötet worden war, sollte der Besitzer des Tieres den Besitzer des Sklaven durch die Zahlung von 30 Schekeln Silber (vgl. Mt 26,14-15 ) entschädigen, offensichtlich der Preis des Sklaven.

Im Falle des Verlustes eines Tieres, der auf Fahrlässigkeit zurückging (z.B., indem man eine Grube nicht abdeckte - vielleicht um Regenwasser zu sammeln - und so nicht verhinderte, daß ein Tier in die Grube stürzte), wurde von der schuldigen Partei gefordert, vollen Ersatz für den Verlust des Tieres zu leisten ( 2Mo 21,33-34 ). Diese Verordnung war wichtig, weil Tiere einen wesentlichen Besitz der Israeliten ausmachten.

Wenn ein Rind das Rind eines anderen tötete, sollte der Verlust zu gleichen Teilen zwischen den Besitzern ausgeglichen werden, das lebende Rind sollte verkauft und das Geld geteilt werden (V. 35 ). Wenn ein Mann aber vorsätzlich unterließ, sein stoßendes Rind einzusperren, sollte er für das tote Rind bezahlen

2. Mose 21,28–36  geht es um Gesetze zur Verantwortung von Besitzern für ihre Ochsen,
insbesondere wenn ein Ochse durch sein Verhalten Schaden anrichtet.

Verantwortung für gefährliche Tiere (Verse 28–32):

  • Wenn ein Ochse einen Menschen zu Tode stösst, soll der Ochse gesteinigt werden, und sein Fleisch darf nicht gegessen werden (symbolische Reinigung/Sühne).
    Der Ochse als reines Tier sollte primär für Gott sein. 
    Da er in der gefallenen Natur auch ein Bild aiuf Israel ist,
    sehen wir am Bild des bösen Ochsen auch das entsprechene Gericht über ihn wie über  prophetisch angewenden auf Israel. 

  • Besitzerhaftung: (Verantwortung!)  War der Ochse bereits zuvor als gefährlich bekannt ("wenn er stößig war"), und der Besitzer hat ihn nicht bewacht,
     wird nicht nur der Ochse getötet, sondern auch der Besitzer kann mit dem Tod bestraft werden (sofern das Opfer ein freier Mensch war).

  • Bei einem Sklaven/Sklavin als Opfer muss der Besitzer dem Eigentümer Entschädigung zahlen (30 Silberstücke),
     was die damalige soziale Hierarchie widerspiegelt, aber dennoch Verantwortung einfordert.
Schadensersatz bei Tierverletzungen (Verse 33–36):
  • Wenn ein Ochse in eine Grube fällt, die jemand offen gelassen hat, haftet der Verursacher.
  • Wenn Ochsen einander verletzen oder töten, regeln die Besitzer den Schaden gemeinsam (z. B. durch Verkauf des lebenden Ochsen und Teilung des Geldes oder Ersatz des toten Tieres).

Bedeutung und Prinzipien:
in der ganzen Beschreibung von 2. Mose 21 sehen wir das Verhältnis von Gnade (Knechte unter Gnade 21.1- 6 und der Verantwortung unter Gesetz

Verantwortung und Vorhersehbarkeit: 
Die Gesetze betonen, dass Besitzer für ihre Tiere verantwortlich sind,
besonders wenn sie deren Gefährlichkeit kannten. Dies unterstreicht den Grundsatz der Sorgfaltspflicht.
DIe Verletzung der Sorgfalts Pflichten gegenüber Witwen und Weisen war ein Grund warum Israel in die Zerstreuung wegeführt wurde.

Gerechtigkeit und Wiedergutmachung: 
Der Fokus liegt auf Ausgleich von Schäden (z. B. Entschädigung) statt blosser Rache.
SIhe dazu auch das 7. Gleichnis von Königreich der Himmel
https://www.youtube.com/watch?v=VthuU_yhAEI
https://www.youtube.com/watch?v=6UMUjOQAYdE

https://www.youtube.com/watch?v=O4iu7vppFx4

Rat: hören und persönlich schriftlich zusammenfassen:

Wert des Lebens:
 Selbst bei Tieren wird ein Ritual (Steinigung des Ochsen) durchgeführt, um die Heiligkeit des menschlichen Lebens zu betonen.

Kultureller Kontext: 
Die Unterscheidung zwischen Sklaven und Freien spiegelt die damalige Gesellschaftsordnung wider, zeigt aber auch, dass selbst "niedrigere" soziale Gruppen Schutz erhielten.


Lehre:Gott etabliert in diesen Gesetzen eine gerechte Ordnung, die das Zusammenleben regelt.
Sie zeigen, dass Gott nicht nur "religiöse" Pflichten, sondern auch ethisches Handeln im Alltag fordert
– besonders den Schutz der Schwachen und die Verantwortung für das eigene Eigentum.


Zu:
Ochse und Jesaja Kapitel 1

 Jesaja 1,3: Der Ochse als Kontrast zur Untreue Israels
2. Jesaja 1,11–17: Ochsen und Opfer als Symbol leeren Rituals
  • Text:
    Gott lehnt die Opfer Israels ab: „Wozu dient mir die Menge eurer Schlachtopfer?

    11 Wozu soll mir die Menge eurer Schlachtopfer? spricht Jehova; ich bin satt der Brandopfer von Widdern und des Fettes der Mastkälber, und am Blute von Farren und Lämmern und jungen Böcken habe ich kein Gefallen.12 Wenn ihr kommet, um vor meinem Angesicht zu erscheinen, wer hat dieses von eurer Hand gefordert, meine Vorhöfe zu zertreten?13 Bringet keine eitle Opfergabe mehr! Räucherwerk ist mir ein Greuel. Neumond und Sabbath, das Berufen von Versammlungen: Frevel und Festversammlung mag ich nicht.14 Eure Neumonde und eure Festzeiten haßt meine Seele; sie sind mir zur Last geworden, ich bin des Tragens müde.15 Und wenn ihr eure Hände ausbreitet, verhülle ich meine Augen vor euch; selbst wenn ihr des Betens viel machet, höre ich nicht: eure Hände sind voll Blutes.16 Waschet euch, reiniget euch; schaffet die Schlechtigkeit eurer Handlungen mir aus den Augen, lasset ab vom Übeltun!17 Lernet Gutes tun, trachtet nach Recht, leitet den Bedrückten; schaffet Recht der Waise, führet der Witwe Sache!
  • Bedeutung:
    • Der Ochse (als Opfertier) steht hier für eine leere Religiosität, bei der äusserliche Rituale (Opfergesetze in 3. Mose) missbraucht werden, um Ungerechtigkeit zu verdecken.
    • Prophetische Botschaft: 
      Gott verlangt keine Opfer, sondern Gerechtigkeit, Barmherzigkeit und Hingabe des Herzens (V. 17).
      Dies weist auf eine tiefere geistliche Erneuerung hin, die später in Jesaja 53 durch das „Lamm Gottes“ erfüllt wird.

Lehrbedeutung:
  1. Kontrast zwischen Tier und Mensch:
    Der Ochse in Jesaja 1 dient als Spiegel für Israels Versagen. Selbst Tiere handeln „weise“, während Gottes Volk in Rebellion lebt (vgl. Jeremia 8,7).
  2. Vorbereitung auf das messianische Opfer:
    Die Ablehnung der Ochsenopfer in Jesaja 1 deutet prophetisch auf das Kommen Christi hin, der das wahre und endgültige Opfer wird (Hebräer 10,4–10).
    Die Tieropfer des Alten Bundes verlieren ihre Bedeutung angesichts der Sünde des Volkes.

Zusammenfassung
Der Ochse in Jesaja 1 hat keine eigenständige prophetische Rolle, sondern dient als Symbol für
  • die natürliche Erkenntnis (die Israel fehlt),
  • die Heuchelei religiöser Praktiken und
  • die Notwendigkeit einer radikalen Herzensumkehr.
Die Prophetie Jesajas zielt darauf ab, das Volk zur Rückkehr zu Gottes Gerechtigkeit zu bewegen
– ein Thema, das im Neuen Bund durch Jesus Christus erfüllt wird.
 f. Gesetze über den Diebstahl( 21,37-22,3 ) 2Mo 21,37-22,3 Diese Verordnungen drehten sich um den Diebstahl von Tieren. Die Verse entwickeln sich aus dem achten Gebot ( 2Mo 20,15 ). Wenn jemand gestohlen und dann das Rind oder Schaf desjenigen getötet oder verkauft hatte, mußte er für den Verlust aufkommen ( zurückzahlen , SAlEm , »eine gesetzmäßige Verpflichtung zurückerstatten«; vgl. 2Kö 4,7; Joe 2,25 ), indem er als Strafe dieselbe Tierart zurückgab. Aber für den Verlust eines Rindes sollten fünf Rinder bezahlt werden und vier Schafe für den Verlust eines Schafes. Ohne Zweifel schreckte diese schwere Entschädigung wirksam vom Diebstahl der Tiere ab. Wenn das gestohlene Tier jedoch noch lebte, war die Entschädigung geringer, aber noch immer recht teuer ( 2Mo 22,3 ).Wenn ein Dieb in der Nacht stahl und von dem Besitzer des Hauses getötet wurde, war der Angeklagte nicht des Mordes schuldig, dies war er nur, wenn der Dieb zur Tageszeit getötet wurde. (Anscheinend konnte der Dieb am Tag gesehen werden, und man konnte leichter Hilfe bekommen.) Das mosaische Gesetzbuch trachtete danach, menschliches Leben zu schützen, auch das von Verbrechern. Der Dieb sollte entweder für das Verbrechen mit seinem eigenen materiellen Besitz Entschädigung leisten oder in die Sklaverei verkauft werden.

  

g. Gesetze über die Zerstörung von Eigentum

( 22,4-5 )

 2Mo 22,4-5

 

Wenn die Weiderechte eines Bauern von den Herden eines anderen Mannes verletzt wurden oder wenn ein Feuer die Ernte eines anderen zerstörte, so sollte der Übeltäter von seinen eigenen Feldern Ersatz leisten. Dornbüsche brannten häufig sehr leicht und trugen so dazu dabei, daß die Feuer der Felder sich schnell ausbreiteten. Das mosaische Gesetzbuch bejahte energisch das Recht auf Leben und Besitz.

  

h. Gesetze über sichere Aufbewahrung

( 22,6-12 )

 

2Mo 22,6-12

 

Im Alten Orient gab es keine Banken, so daß persönlicher Besitz bisweilen einem Nachbarn zur Aufbewahrung übergeben wurde. Derjenige, der die Wertgegenstände eines anderen ( Güter , Kleidung oder Tiere) zur Aufbewahrung erhielt, war für sie verantwortlich. Wenn persönliche Wertgegenstände verloren und kein Dieb gefunden wurde, mußte derjenige, der die Güter aufbewahrt hatte, vor den Richtern beweisen, daß er sie nicht gestohlen hatte. Andernfalls mußte er Schadenersatz leisten, indem er das Doppelte bezahlte (V. 6-8 ). Wenn ein Tier bei der Verwahrung verletzt wurde oder verloren ging, mußte derjenige, der auf das Tier aufgepaßt hatte, den Beweis liefern, daß er nicht unachtsam gewesen war. Andernfalls mußte er für den Verlust bezahlen (V. 9-12 ).

 

 

i. Gesetze über das Entleihen

( 22,13-14 )

 

2Mo 22,13-14

 

Wenn ein Tier entliehen wurde, war der Entleiher für seine sichere Verwahrung verantwortlich. Wenn der Besitzer nicht anwesend war, wenn das Tier verletzt wurde oder starb, mußte der Entleiher für den Verlust bezahlen. Aber wenn der Besitzer dabei war, so war der Entleiher nicht schuldig. Wenn ein Tier verliehen wurde und es sich verletzte, so war das Mietgeld auf die Entschädigung für den Besitzer anzurechnen.

  

j. Gesetze über sexuelle Verführung

( 22,15-16 )

 2Mo 22,15-16

 

Diese Gesetze führen das siebte Gebot ( 2Mo 20,14 ) aus. Unverheiratete, unverlobte Töchter wurden in Israel als Eigentum ihrer Familie betrachtet. Es war also folgerichtig, daß der Verlust der Jungfräulichkeit der Tochter ihren Wert herabsetzte. Daher gebührte dem Vater eine Entschädigung. Die Verführung eines Mädchens, das verlobt war, hatte die Steinigung beider Parteien zur Folge ( 5Mo 22,23-24 ). Wenn eine nicht verlobte Jungfrau sich der Verführung ergab, sollte der Mann den Brautpreis bezahlen und sie heiraten. Im Normalfall bezahlte man den Eltern des Mädchens zur Zeit der Verlobung eine gewisse Summe, die den Verlobungsvertrag gültig machte (vgl. 1Mo 34,12; 1Sam 18,25 ). Wenn ihr Vater nicht wollte, daß seine Tochter den Mann heiratete, war der Mann trotzdem verpflichtet, das Brautgeld zu bezahlen.

  

k. Gesetze über den Götzendienst

( 22,17-19 )

 2Mo 22,17-19

 Die drei in diesen Versen erwähnten Sünden verdienten die Todesstrafe. Sie nahmen den Kampf Israels gegen die Verehrung der Götzen vorweg. Die erste Sünde drehte sich um Frauen, die Zauberei praktizierten (indem sie die Zukunft vorhersagten oder andere durch dämonische Mächte überwachten; vgl. den Kommentar zu 5Mo 18,9-12 und zu Dan 2,2 ); die zweite Sünde war die Sodomie (vgl. 3Mo 20,16; 5Mo 27,21 ), die in der kanaanitischen Baalverehrung markant hervorstach (vgl. 3Mo 18,23-24 ); die dritte dreht sich um das Opfern für irgendeinen anderen als den wahren einen, den Herrn (vgl. 3Mo 20,3-5 ).

  

l. Gesetze über die Fürsorge am Bedürftigen

( 22,20-26 )

 

2Mo 22,20-26

 

Es wurden verschiedene Gesetze zum Schutz der Schlechtergestellten mit aufgenommen, weil Gott für sie sorgte: ( ich bin voll Mitleid , V. 26 ). Fremde sollten wohlwollend behandelt werden, weil die Israeliten selbst Fremdlinge in Ägypten gewesen waren (V. 20 ; vgl. 2Mo 23,9 ). Sie sollten auch die Menschen ohne Väter oder Ehemänner nicht ausnutzen, weil sie bereits ohne Schutz dastanden ( 2Mo 22,21-23 ). Ihre schlechte Behandlung ließ Gottes Zorn aufsteigen, und die schuldigen Parteien verloren das Leben.

Für Witwen und Waisen sollte während der Ernte Getreide auf den Feldern gelassen werden ( 5Mo 24,19-21 ), einschließlich der Ränder der Felder ( 3Mo 19,9-10 ). Den Helfern sollte bei Festlichkeiten besondere Gastfreundlichkeit zuteil werden ( 5Mo 16,11-14 ), sie sollten jedes dritte Jahr einen besonderen Zehnten erhalten ( 5Mo 14,28-29 ), und es sollte ihnen gestattet sein, während des Sabbatjahres ihre Feldfrüchte auf den Feldern der anderen anzubauen ( 2Mo 23,11 ).

Israeliten in Not sollten zinsfreie Kredite gewährt werden ( 2Mo 22,24-26; vgl. 3Mo 25,35-38; 5Mo 15,7-11; 23,19-20 ). Wenn ein Armer einen Kredit erhielt, wurde von ihm ein Besitzstück von Wert, normalerweise ein Mantel , dem Kreditgeber als Pfand für die Zurückzahlung übergeben. Aber sein Mantel sollte ihm zum Sonnenuntergang zurückgegeben werden, um ihm in der Nacht Behaglichkeit zuzusichern (vgl. 5Mo 24,10-13; Hi 22,6 ).

 

m. Gesetze über die Ehrfurcht vor Gott

( 22,27-30 )

 

2Mo 22,27-30

 

In den vorhergehenden Versen 20-26 wurden die Bedürfnisse der Menschen der unteren sozialen Schicht erörtert. Dieser Abschnitt (V. 27-30 ) behandelt die Verordnungen für die Menschen der oberen Schichten. Weder dem Namen Gottes, des obersten Herrschers, noch dem Namen der Obrigkeit sollte geflucht werden. Israel sollte sich immer daran erinnern, daß der Erstgeborene ihrer Söhne und Tiere Gott gehörte (vgl. 2Mo 13,2.12 ). Die Söhne sollten im Alter von acht Tagen Gott geweiht, und dabei ein Lösegeld bezahlt werden ( 2Mo 13,13 ). Das Erstgeborene der Rinder und Schafe sollte geopfert werden.

Tiere, die von fleischfressenden Bestien getötet wurden, sollten von Israel nicht verzehrt werden, weil das Blut nicht aus dem Tier ausgeflossen war und sie dadurch, zwar nur auf indirektem Wege, mit der unreinen Bestie, die das Tier getötet hatte, in Kontakt kamen. Israels inwendige Heiligkeit sollte mit ihrer physischen Abtrennung von jeder Form der Unreinheit einhergehen.

 

 

n. Gesetze über die Gerechtigkeit vor Gericht

( 23,1-9 )

 2Mo 23,1-9

 Diese Ermahnungen, die das neunte Gebot ( 2Mo 20,16 ) entwickelten, drehten sich um die Notwendigkeit unparteiischer Gerechtigkeit bei einem Gerichtsverfahren. Die Israeliten sollten in Gerichtsangelegenheiten ein wahres Zeugnis ablegen. Sie sollten die Gerechtigkeit nicht dadurch verkehren, daß sie von der Menge oder sogar von der Begünstigung des Armen beeinflußt wurden. Die Worte Feind ( 2Mo 23,4 ) und Widersacher (V. 5 ) bedeuten möglicherweise »Gegner im Gericht«; ein Israelit sollte sogar zu den Tieren desjenigen freundlich sein, mit dem er im gerichtlichen Streit lag. Dem Armen die Gerechtigkeit aufgrund seiner gesellschaftlichen Stellung zu versagen (V. 6 ; vgl. V. 3 ), vor Gericht falsches Zeugnis zu geben, das zum Tod eines Unschuldigen führte (V. 7 ), ein Bestechungsgeschenk anzunehmen (d.h. eine Bezahlung für eine Bevorzugung vor Gericht, V. 8 ; vgl. 5Mo 16,19;- das war im Nahen Osten ein übliches Problem), und den Fremdling zu unterdrücken (vgl. 2Mo 22,20; vielleicht bezieht sich 2Mo 23,9 auf Fälle vor Gericht), war verboten.

  

o. Gesetze über den Sabbat

( 23,10-13 )

 

2Mo 23,10-13

 

Darauf gab der Herr Israel Anordnungen zum Sabbatjahr (V. 10-11 ) und zum Sabbattag (V. 12-13 ), die das vierte Gebot weiterentwickelten ( 2Mo 20,8-11 ). Das Sabbatjahr erinnerte Israel daran, daß Gott das Land besaß und ihnen lediglich zur Verwaltung gegeben hatte ( 3Mo 24,23 ). Das Sabbatjahr versorgte darüber hinaus die Armen, die von den Feldern sammeln konnten.

Durch die Ruhe am siebten Tag konnten Menschen und Tiere für die nächsten sechs Arbeitstage erquickt werden . Dieser Abschnitt ( 2Mo 23,13 ) endet mit einer allgemeinen Ermahnung, Gottes Geboten zu gehorchen, und einer Warnung, die Namen anderer Götter nicht anzurufen, oder auch nur zu erwähnen.

 

 

p. Gesetze über jährliche Feste

( 23,14-19 )

 

2Mo 23,14-19

 

Hier gab Gott die Anweisung, jedes Jahr drei landwirtschaftliche Feste zu feiern: a) das Fest der ungesäuerten Brote im Monat Abib (März/April), etwa in der Zeit der Gerstenernte; b) das Fest der Ernte im Frühjahr zu Beginn der Weizenernte (vgl. 2Mo 34,22 ), wenn die Erstlingsfrüchte dem Herrn gegeben werden sollten und c) das Fest des Einsammelns im Frühherbst (September/Oktober; vgl. die Tabelle »Der Kalender in Israel« bei 2Mo 12,1 ).

Das erste dieser großen Agrarfeste war ein Andenken an den überstürzten Auszug aus Ägypten (vgl. 2Mo 12,15-20 ). Das zweite Fest, an dem dem Herrn zwei Brotlaibe aus neuem Korn dargebracht wurden ( 3Mo 23,15-21 ), wurde auch Wochenfest genannt ( 2Mo 34,22 ), weil es sieben Wochen (50 Tage) nach dem Fest der ungesäuerten Brote gefeiert wurde. Im NT ( Apg 2,1; Apg 20,16; 1Kor 16,8 ) wird es dann Pfingsttag genannt. Das dritte Fest, das Fest des Einsammelns, am Ende des landwirtschaftlichen oder bürgerlichen Jahres wurde auch das Laubhüttenfest genannt ( 3Mo 23,33-36; 5Mo 16,13-15; 31,10 ).

Diese Feste dienten Israel als ständige Erinnerungen daran, wie Gott sein Volk versorgt hatte. So sollte dreimal im Jahr ( 2Mo 23,14.17; 34,23 ) alles , was in Israel erwachsen und männlich war, mit Korn und Tieropfern zur Stiftshütte (oder später zum Tempel) kommen. Wenn ein Opfer auf dem Altar verzehrt wurde, sollte es ohne Sauerteig sein. Nur das Beste der Erstlingsfrüchte sollte dem Herrn dargebracht werden.

Das Verbot, ein Böcklein nicht in der Milch seiner Mutter zu kochen ( 2Mo 23,19; vgl. 2Mo 34,26; 5Mo 14,21 ), könnte sich aus religiösen Praktiken erklären, wonach die Kanaaniter in einem Fruchtbarkeitsritus Ziegen in der Milch ihrer Mutter gekocht haben. Gott wollte nicht, daß sein Volk an irgendetwas teilnahm, das mit der Verehrung von Götzen in Beziehung stand. Das Verbot könnte sich aber auch gegen die unmenschliche Behandlung junger Ziegen richten. Beim Fest des Einsammelns ( 2Mo 23,16 b) waren die Israeliten möglicherweise in Versuchung, der üblichen Praxis der Beduinen zu folgen und das Fleisch einer jungen Ziege in Ziegenmilch zu kochen, obwohl doch die jungen Ziegen bei ihrer Mutter gelassen werden sollten. Mit anderen Worten: Das Verbot bedeutete unter Umständen, daß die Israeliten nicht das, was dazu gedacht war, das Leben (Ziegenmilch) zu fördern, dazu benutzen sollten, das Leben zu zerstören. Diese Klausel könnte die Grundlage des gegenwärtigen jüdischen Brauches sein, Milchprodukte und Fleisch nicht miteinander in Berührung zu bringen.

  

q. Schlussrede: Die Verheissung für die Eroberung des Landes

( 23,20-33 ) 

Der Abschnitt über die Verordnungen (der in 2Mo 20,22 beginnt) beinhaltet auch die trostgebende Verheißung, daß Gott sein Volk in das verheißene Land, wo die Gesetze, die gerade aufgezählt wurden, in die Praxis umgesetzt werden sollten, führen würde. Der Abschnitt enthält die Verheißungen der Verfluchung für Ungehorsam und des Segens für Gehorsam, die den Ankündigungen im 3.Mose und 5.Mose ähnlich sind.

2Mo 23,20-26

 

Zuerst betonte der Herr die Notwendigkeit des Gehorsams. Der Engel (V. 20.23 ) könnte vielleicht ein besonderer Wächterengel für Israel gewesen sein (vielleicht Michael; Dan 12,1 ) oder, was noch wahrscheinlicher ist, der Herr selbst oder, wegen seiner Fähigkeit, zu vergeben, der noch nicht fleischgewordene Christus (vgl. 2Mo 23,20 mit 1Mo 24,27; vgl. den Kommentar zu 1Mo 16,9 ). Gott hatte verheißen, sein Volk in den vor ihnen liegenden Tagen zu führen. Die Führung erfolgte natürlich in besonderer Weise durch Mose und Aaron. Als das Volk in Kanaan ankam, verhieß Gott ihnen, daß er ihre Feinde vertilgen würde (zu den in 2Mo 23,23 genannten Völkern vgl. den Kommentar zu 2Mo 3,8 ). Die Israeliten sollten die Götzenbilder und heiligen Steine (vgl. 2Mo 34, 13 ; 5Mo 7,5; 12,3 ) der Kanaaniter zerstören. Möglicherweise waren diese Steine männliche Fruchtbarkeitssymbole. Gott zu verehren und ihm zu gehorchen hatte Gesundheit, langes Leben und Belohnung zur Folge.

 

 

2Mo 23,27-30

 

Gott verhieß auch, daß er den Israeliten das Land allmählich geben würde. Ihre Feinde sollten, von Gott in Schrecken versetzt, verwirrt werden und sich zurückziehen. So als ob sie laufen würden, um dem Stachel einer Hornisse zu entkommen, würden sie in Angst und Schrecken fliehen (vgl. 2Mo 15,15; 4Mo 22,3; Jos 2,9-11.24; 5,1; 9,24 ). Manche Bibelleser nehmen dennoch den Bezug auf »die Hornisse« wörtlich. Andere sind der Meinung, daß sich der Ausdruck auf die ägyptische Armee bezieht.

Die Eroberung sollte länger als ein Jahr dauern; tatsächlich dauerte die Eroberung Josuas, bei der nicht alle Feinde vertilgt wurden, sieben Jahre (1406- 1399 v.Chr.). Wenn Gott ihnen das ganze Land auf einmal gegeben hätte, anstatt nach und nach (vgl. Ri 1 ), wäre das Land wüst und von wilden Tieren überschwemmt worden, bevor Israel sich darin ansiedeln und es bebauen konnte.

 

 

2Mo 23,31-33

 

Dann schrieb der Herr die Grenzen des verheißenen Landes vor. Das Rote Meer ist in diesem Falle der Teil des Roten Meeres, der heute als Golf von Aqaba bekannt ist (vielleicht, um die südöstliche Grenze des Volkes zu bilden). Das Philistermeer (das Mittelmeer) sollte die Grenze im Westen sein, die Wüste die südliche Grenze und der Euphratstrom die nördliche (oder nordöstliche). Dieses Territorium wurde in der Zeit Salomos besetzt ( 1Kö 5,1 ), obwohl ein großer Teil davon Israel nicht völlig unterstand. Enklaven des Feindes bestanden im Land als Vasallen Israels noch immer fort (vgl. 5Mo 11,24 ,und siehe den Kommentar zu 5Mo 1,7 ). Die Gegenwart dieser Feinde im Land war für Israel eine ständige Bedrohung, so wie es Gott vorhergesagt hatte. Jos 9,13-15 berichtet die Verletzung des Gebotes Gottes, keinen Bund (vgl. 2Mo 34,12 ) mit einem der fremden Völker im Land Kanaan zu schließen. Wenn Israel es unterließe, die Feinde auszustoßen ( 2Mo 23,31 ), würde das zur Folge haben, daß sie Israel dazu bringen würden, zu sündigen, und zwar in erster Linie durch ihren Götzendienst. Die spätere Geschichte Israels hat mit Sicherheit bewiesen, daß das der Wahrheit entsprach.