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ANMERKUNGEN ZUM JAKOBUSBRIEF.
1. Der Jakobusbrief war Gegenstand von Kontroversen sowohl über die Identität des Verfassers als auch über die Zeit der Abfassung. Es besteht jedoch kaum ein Zweifel daran, dass der Verfasser Jakobus war, "der Bruder des Herrn" (Gal 1,19), einer der "Säulen" (Gal 2,9), der das "Urteil" über die Apostel und Ältesten der Kirche in Jerusalem sprach (Apg 15,13.19).
2. Der deutlich jüdische Charakter der Lehre weist darauf hin, dass die Epistel in einer frühen Periode der Apostelgeschichte geschrieben wurde, und es ist auffällig, dass der lehrmäßige Ton eng an die Gebote der "Bergpredigt" (Mt 5-7) angelehnt ist. Die Juden versammelten sich noch in den Synagogen (2,2); die "Armen" (Johannes 12,8) waren Erben des Reiches (2,5); sie wurden nach dem Gesetz getadelt (2,8 usw.); sie hatten Abraham zum Vater (2,21) und warteten in Übereinstimmung mit Apostelgeschichte 3,19-21 auf die Ankunft (Parusie) des Herrn, die "nahe" war (5,7.8). Unterscheidet man die Dispensationen, so bietet Jakobus eine Unterweisung für alle Gläubigen, richtet sich aber eindeutig "an die zwölf Stämme, die zerstreut sind", wörtl. "in der Zerstreuung". Die Zerstreuung, gr. diaspora, von der auch in 1 Petr 1,1 die Rede ist, steht auch jetzt vor unseren Augen. In nicht allzu ferner Zeit wird sich die Epistel an Israel wenden, wenn ihnen das Evangelium vom Reich Gottes (vgl. Ap 140,II) erneut verkündet wird. Den Predigern werden wieder die "Kräfte" der Pfingsttage übertragen, die sie nach dem Beispiel von 5,14.15 ausüben sollen.
3. Einige Ausleger setzen den Zeitpunkt der Niederschrift zu Recht vor das Jerusalemer Konzil um 45 n. Chr. (Nach der Überlieferung wurde Jakobus 62 oder 68 gemartert.) Einer, der die Beweise gut einschätzen kann, sagt: "Und eine sorgfältige Untersuchung der chronologischen Frage hat mich davon überzeugt, dass diejenigen Recht haben, die den Jakobusbrief vielleicht für die früheste der neutestamentlichen Schriften halten. Er gehört zu jener Periode der Pfingstzeit, als die ganze Kirche jüdisch war und ihre Versammlungsorte noch die jüdische Bezeichnung 'Synagoge' trugen (Kap. 2,2)." Siehe Ap. 180.
ANMERKUNGEN ZUM JAKOBUSBRIEF.
1. Der Jakobusbrief war Gegenstand von Kontroversen sowohl über die Identität des Verfassers als auch über die Zeit der Abfassung. Es besteht jedoch kaum ein Zweifel daran, dass der Verfasser Jakobus war, "der Bruder des Herrn" (Gal 1,19), einer der "Säulen" (Gal 2,9), der das "Urteil" über die Apostel und Ältesten der Kirche in Jerusalem sprach (Apg 15,13.19).
2. Der deutlich jüdische Charakter der Lehre weist darauf hin, dass die Epistel in einer frühen Periode der Apostelgeschichte geschrieben wurde, und es ist auffällig, dass der lehrmäßige Ton eng an die Gebote der "Bergpredigt" (Mt 5-7) angelehnt ist. Die Juden versammelten sich noch in den Synagogen (2,2); die "Armen" (Johannes 12,8) waren Erben des Reiches (2,5); sie wurden nach dem Gesetz getadelt (2,8 usw.); sie hatten Abraham zum Vater (2,21) und warteten in Übereinstimmung mit Apostelgeschichte 3,19-21 auf die Ankunft (Parusie) des Herrn, die "nahe" war (5,7.8). Unterscheidet man die Dispensationen, so bietet Jakobus eine Unterweisung für alle Gläubigen, richtet sich aber eindeutig "an die zwölf Stämme, die zerstreut sind", wörtl. "in der Zerstreuung". Die Zerstreuung, gr. diaspora, von der auch in 1 Petr 1,1 die Rede ist, steht auch jetzt vor unseren Augen. In nicht allzu ferner Zeit wird sich die Epistel an Israel wenden, wenn ihnen das Evangelium vom Reich Gottes (vgl. Ap 140,II) erneut verkündet wird. Den Predigern werden wieder die "Kräfte" der Pfingsttage übertragen, die sie nach dem Beispiel von 5,14.15 ausüben sollen.
3. Einige Ausleger setzen den Zeitpunkt der Niederschrift zu Recht vor das Jerusalemer Konzil um 45 n. Chr. (Nach der Überlieferung wurde Jakobus 62 oder 68 gemartert.) Einer, der die Beweise gut einschätzen kann, sagt: "Und eine sorgfältige Untersuchung der chronologischen Frage hat mich davon überzeugt, dass diejenigen Recht haben, die den Jakobusbrief vielleicht für die früheste der neutestamentlichen Schriften halten. Er gehört zu jener Periode der Pfingstzeit, als die ganze Kirche jüdisch war und ihre Versammlungsorte noch die jüdische Bezeichnung 'Synagoge' trugen (Kap. 2,2)." Siehe Ap. 180.