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Frage 1967  Eingesandt

THEOLOGIE / Im Ordinationsstreit zeigt sich ein grundlegender Unterschied zwischen Katholiken und Protestanten

Gewitter im Anzug

Der Dialog zwischen den Konfessionen war nicht ehrlich genug. Deshalb sind die jetzt daraus folgenden Enttäuschungen heilsam.

BUNTE VIELFALT: Auf einer Messe für Kirchenbedarf werden katholische Messgewänder angeboten.
Fotos: Benja Weller/Das Fotoarchiv

RHEINISCHER MERKUR: Herr Professor Härle, der neueste ökumenische Streit geht um Amt und Ordination. Warum ist die Frage nach dem Amt so wichtig?

WILFRIED HÄRLE: Bei der Frage nach dem Amt geht es um das Abendmahl und darüber hinaus um die Frage der Zugehörigkeit zur Kirche im vollen Sinne. Nach katholischer Auffassung befähigt erst die Priesterweihe einen Menschen dazu, am Altar die Wandlung zu vollziehen, die Brot und Wein Leib und Blut Christi werden lässt. Weil evangelisch ordinierte Pfarrerinnen und Pfarrer diese Weihe nicht haben, ist das, was am evangelischen Altar gefeiert wird, aus der Sicht der katholischen Kirche kein wirkliches Abendmahl.

Deshalb ist die evangelische Kirche aus römischer Sicht keine Kirche Jesu Christi im vollen Sinne des Wortes, und ihre Mitglieder gehören folglich nicht im vollen Sinn zur Kirche Jesu Christi.

Die evangelische Kirche sagt hingegen, die Fähigkeit, ein Abendmahl gültig zu feiern, hat jeder Christenmensch aufgrund seiner Taufe. Um der guten Ordnung willen soll jedoch nur derjenige die Abendmahlfeier leiten, der dazu von der Gemeinde ordnungsgemäß berufen ist aufgrund einer Befähigung, die durch ein Studium erworben wird, und aufgrund einer rechtmäßigen Amtsübertragung durch Ordination oder durch Beauftragung.

Kardinal Kasper hat den evangelischen Kirchen vorgeworfen, mit der Unterscheidung von Ordination und Beauftragung eine ökumenisch unehrliche Praxis theologisch zu legitimieren. Geben Sie ihm Recht?

Ja und nein. Ja, sofern es ökumenische Vereinbarungen gibt, in denen die evangelische Seite den Eindruck erweckt oder bestätigt hat, dass in den evangelischen Kirchen nur Ordinierte berechtigt seien, eine Abendmahlfeier zu leiten. Aber das stimmt faktisch nicht generell. Nein aber insofern, als die evangelische Kirche sich im Grundsatz immer an das Kriterium der rechtmäßigen Berufung gehalten hat, von der auch im Artikel 14 des Augsburger Bekenntnisses die Rede ist, ob sie nun in Form einer Ordination oder einer Beauftragung ausgesprochen wird.

Hat die evangelische Seite in der Ökumene bisher zu wenig Profil gezeigt?

Es wäre sicher günstiger gewesen, sie hätte auch in früheren Texten ihre Position klarer zur Geltung gebracht und nicht gelegentlich den Eindruck erweckt, die Ordination sei eigentlich etwas ganz Ähnliches wie die Priesterweihe. Aussagen, die nicht genau stimmen, das Bemühen, die Kanten abzuschleifen, damit die Positionen besser zusammenpassen, oder auch die Angst, dem Partner die eigene Überzeugung zuzumuten – all das rächt sich über kurz oder lang.

Warum machen die evangelischen Kirchen einen Unterschied zwischen Ordination und Beauftragung?

Weil es sinnvoll ist, zu unterscheiden zwischen der vollen, umfassenden Ausübung des Amtes und einer begrenzten oder teilweisen Wahrnehmung – und zugleich zu sagen, dass beide Formen am gleichen Auftrag beteiligt sind. Die Kirche soll das Evangelium verkündigen und die Sakramente darreichen.

Wer diesem Auftrag in vollem Umfang nachkommt, braucht theologische Kompetenz, wie sie durch ein Theologiestudium und ein Vikariat erworben wird. Das wird bescheinigt mit der Ordination, verbunden mit der Handauflegung und der Segensbitte. Wer einzelne Aspekte dieses Amtes oder begrenzte Formen wahrnimmt, als Lektor, als Prädikant, als Religionslehrer, als Kantor oder Küster, braucht eine begrenztere theologische Kompetenz, deshalb wird er beauftragt.

Diese Unterscheidung, sagt Kardinal Kasper, geht an der Bibel vorbei und verstößt gegen das Augsburger Bekenntnis, eine Grundurkunde des evangelischen Glaubens. Die rede nur von der Ordination.

Es ist umgekehrt: Das Augsburger Bekenntnis spricht ausdrücklich nicht von der Ordination, sondern von einem Berufensein. Philipp Melanchthon, der Hauptverfasser des Bekenntnisses, kannte sehr wohl einen Unterschied zwischen Berufung, Ordination und Weihe. Und er gebrauchte bewusst den Begriff der rechtmäßigen Berufung.

In Schweden und Finnland sind die Lutheraner sozusagen etwas katholischer geworden. Sie haben sich wieder der apostolischen Sukzession angeschlossen, der Tradition der ununterbrochenen Kette der Handauflegung seit den Tagen der Apostel; aus katholischer Sicht eine Voraussetzung der Weihe. Könnten sich die deutschen Lutheraner dem anschließen?

Das sollten sie auf keinen Fall tun. Die Apostolizität der Kirche besteht nach dem Neuen Testament nicht in einer Kette von Handauflegungen, sondern nur darin, dass die Kirche das Evangelium, wie es von den Aposteln bezeugt ist, rein erhält und verkündigt. Wer Zusatzbedingungen als Sicherungen einführt, sagt Paulus bei einer vergleichbaren Forderung im Neuen Testament, verliert Christus.

Die evangelischen Kirchen sollen in gut einem Monat zu dem Papier Stellung nehmen, das den Streit ausgelöst hat, damit es gemeinsam beschlossen werden kann. Wäre nach der Warnung aus Rom eine Denkpause angebracht? Die an der Erarbeitung beteiligte Berliner Theologin Dorothea Wendebourg hat ein Sondervotum abgegeben, das der Kritik von Kardinal Kasper entgegenkommt.

Die evangelische Kirche ist gut beraten, wenn sie sich auf ihrem Weg nicht beirren lässt und bei dem bleibt, was sie von ihrem Bekenntnis und von der Heiligen Schrift her als das Richtige erkannt hat. Das Sondervotum von Frau Wendebourg zeigt, dass der Text einige widersprüchliche Formulierungen enthält. Die müssen behoben werden. Die Gesamtlinie ist aber meines Erachtens ein Fortschritt gegenüber dem bisherigen Diskussionsstand.

Als der Vatikan und der Lutherische Weltbund 1999 die Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre annahmen, haben Sie widersprochen, und mehr als 250 evangelische Hochschullehrer schlossen sich Ihrem Protest an. Sie beanstandeten, dass die evangelische Seite ihr Profil bis zur Unkenntlichkeit abgeschliffen habe. Sehen Sie einen Zusammenhang zu den jetzt zutage tretenden Differenzen? Wäre die Enttäuschung heute kleiner, wenn man damals vorsichtiger gewesen wäre?

Wir haben damals unter anderem gesagt, dass diese Erklärung keinen ökumenischen Fortschritt in der Sache erkennen lasse, dass sie reformatorische Grundpositionen infrage stellt und es akzeptiert, dass sie aus Sicht des Partners keine Kirche im Vollsinn ist. Dass die katholische Kirche das der lutherischen Seite in den Folgejahren erneut so gnadenlos und offen bescheinigt hat, besonders in der Erklärung „Dominus Iesus“ von 2000, habe ich nicht erwartet. Insgesamt ist eine gewisse ökumenische Naivität Lügen gestraft worden.

Auf dem Ökumenischen Kirchentag 2003 in Berlin sprachen Sie von ermutigenden Enttäuschungen in der Ökumene. Auch jetzt noch?

Ja. Denn durch das neue evangelische Papier wird auf katholischer Seite eine Täuschung erkannt, die unter Mitwirkung evangelischer Aussagen entstanden sein mag. In solchen Enttäuschungen liegt immer ein Gewinn, wenn auch ein schmerzlicher – solange beide Seiten am Gespräch darüber festhalten. Es ist außerdem gut, dass wir damit allmählich auf die Grundthemen stoßen, die auf die Tagesordnung gesetzt werden müssen, um festzustellen, wo wir im Kern übereinstimmen oder uns unterscheiden. In der Ökumene hilft nur Klarheit.

Welches Thema muss jetzt geklärt werden?

Wir brauchen einen Dialog über die Frage, was einen Menschen zum Christen und eine Gemeinschaft von Menschen zur christlichen Kirche macht. Wenn wir uns darüber verständigen können, hätte das Konsequenzen im Blick auf die Frage, wie weit wir einander als Kirche anerkennen und Kirchengemeinschaft aufnehmen können. Erst in diesem Zusammenhang stellt sich auch sachgemäß die Frage nach dem Amt, die von vielen als das jetzt vordringliche Thema angesehen wird.

Wilfried Härle ist Professor für Systematische Theologie in Heidelberg und Vorsitzender der Kammer der EKD für Öffentliche Verantwortung. Das Interview führte Wolfgang Thielmann.

© Rheinischer Merkur Nr. 04, 27.01.2005

 

 

 

 
Dazu: Der Protest ist gegangen, die Tanten sind geblieben...

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475 Jahre Protestanten

Die EKD hat in Speyer mit einer mehrtägi­gen Jubiläumsfeier dem 475. Jahrestag der «Geburtsstunde der Protestanten» ge­dacht. Am 19. April 1529 hatten mehrere Fürsten und Stände beim Reichstag zu Speyer protestiert, weil der Kaiser Karl V. beabsichtigte, den römisch-katholischen Glauben als verbindlich zu erklären, den evangelischen Glauben zu verfolgen und Luthers Schriften zu verbieten. Der Ein­spruch ging als «Protestation» in die Kir­chengeschichte ein und verlieh den Pro­testanten ihren Namen.

Auf den Jubiläumsfeiern in Speyer, bei de­nen u.a. der ZDF-Moderator Peter Hahne und der Vorsitzende der katholischen deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Lehmann. mitwirkten, wurde jedoch die heutige ökumenische Partnerschaft zwi­schen Rom und den Evangelischen betont.

Kaum bekannt ist, dass auf demselben Reichstag der Kaiser mit Billigung auch der evangelischen Stände (!) ein Edikt unterzeichnete, wonach bei Todesstrafe sich keiner, der als Säugling getauft worden war, sich als Erwachsener auf seinen Glauben taufen lassen durfte. Auch wenn sich Katholiken, Lutheraner und Reformierte arg befeindeten und bekriegten, so waren sie sich in einem Punkt einig: in der Be­kämpfung der Täufer. Dies bedeutete den legalisierten Mord für Tausende von Men­schen. Die Religions und Glaubensfreiheit wurde in Europa erst im Zug der Auf­klärung im 19. Jh. eingeführt, meist gegen den Willen der Kirchen.

 Aus: „Das Signal“   Nr.: 144 August 2004