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Frage  516  Ich habe diesen Artikel , den ich hervorragend finde,  aus einem christlichen  Forum.  Der Bruder hat mir erlaubt,  diesen  hier zu  veröffentlichen.

Liebe Geschwister,
 
der unter These 2  der Mail unseres Bruders D vom 06. März 2002 formulierte Gedanke (Einführung einer "Lehrzulassung") begegnet aus meiner Sicht durchgreifenden Bedenken:
 
Wenn wir den Dienst am Wort in den Versammlungen zur Abwehr von Gefahren, die vom Aktionismus ungeistlicher Brüder ausgehen könnten, unter ein "präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt" stellen, greifen wir in die Rechte des Herrn Jesus ein. Er ist das Haupt des Leibes und er nährt und pflegt die Versammlung (Eph. 5, 29). Wenn wir nicht mehr darauf vertrauen, dass unser Herr am besten weiß, durch was und durch wen er seiner Versammlung das notwendige darreichen kann, sondern an Seine Stelle ein Brüdergremium oder auch die örtliche Versammlung zur Auswahl "geeigneter" Diener setzen, wird es uns ganz sicher bald an Nahrung und Pflege mangeln. Insbesondere geraten wir in Gefahr, uns "selbst Lehrer aufzuhäufen" (2. Tim. 4, 3b), um alles, was uns nicht "in den Ohren kitzelt", von vornherein zu selektieren.
 
Andererseits gibt uns das neue Testament doch Hinweise, dass zwar nicht die Berufung von Dienern durch Erteilung einer "venia legendi", wohl aber die Beurteilung eines Dienstes der Versammlung obliegt. Ich denke dabei insbesondere an Stellen wie 1. Kor. 14, 29b, Apg. 17, 11 oder auch 1. Thess. 5, 21. Allerdings setzt dieses schriftgemäße Beurteilen voraus, dass die Beurteilenden "geistliche" Menschen sind (1. Kor. 2, 15f.). Derartiges wird meiner Erfahrung nach in Versammlungen, die auf die "Ernennung" von "Dienstberechtigten" sowie auf Rednereinteilung verzichten, auch durchaus - wenn auch vielleicht nicht immer im wünschenswerten Umfang - praktiziert. Ein unschriftgemäßes "allgemeines Rednertum" im Sinne einer leichtfertigen "Meinungskundgabe" über das Wort und die Person des Herrn Jesus konnte ich bisher nicht feststellen; die überwiegende Zahl derer, die in der etwa am Beginn einer Wortverkündigung herrschenden Stille glauben, einen Auftrag des Herrn zum Dienst über einen bestimmten Schriftabschnitt zu verspüren, wird die Beurteilung der Versammlung sehr wohl in Rechnung stellen und auf dem Stuhl (bzw. im Lahn-Dill-Kreis auf der Bank) verbleiben, wenn sie bei ehrlicher Selbstprüfung merken, dass sie darüber nicht mehr als eine "Meinung" äußern könnten. 
 
Insgesamt bin ich der Überzeugung, dass das Wort Gottes - insbesondere im 14. Kapitel des ersten Korintherbriefes - durchaus eine "Struktur" vorgibt, mit der die Ernennung Dienstberechtigter durch Brüder oder die Versammlung ebenso wenig vereinbar ist wie eine "Predigteinteilung". 
 
 
Herzliche Grüße
 
A.  U.