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Frage2581  

Hallo Hans Peter

was sind die Indikationen der Schrift bezüglich dem Alter zum Brotbrechen?

Dein Bruder in Christo
dätv7R2

 

Lieber dätv7R2

 nein, es gibt sicher keine Altersindikation für das Brotbrechen. Jedenfalls keine Indikation in der Schrift. In 1. Kor. 10 finden wir das der Kelch die Gemeinschaft des Blutes des Christus und der Leib die Gemeinschaft des Leibes des Christus ausdrückt. In 1. Kor. 11 finden wir die Aufforderung des Herrn seinen Tod zu verkündigen.

 Ich glaube, wir müssen hier fein unterscheiden, dass der Apostel nicht einfach sagt. "Es gibt eine Aufforderung des HERRN seinen Tod zu verkünden, tut dass!" So wird das leider heute vielfach verkündet. Das unwürdigliche Essen und Trinken resultiert aus einer Haltung, die der geforderten Reinheit und Heiligkeit aus Kapitel 10 nicht gerecht wird. Es sind nicht ein Gutteil entschlafen oder krank, weil sie den Tod des Herrn verkündigten, sondern weil sie UNWÜRDIG waren. Das wird hier zwar in einen Zusammenhang mit dem Brotbrechen gebracht, es heißt aber überhaupt nicht, dass der HERR nur dann beurteilt wenn wir Brotbrechen!

 Die Unwürdigen (sich in einem unwürdigen Zustand befindlichen, sich selbst dort hineinversetzt habenden) brachten durch die Gemeinschaft mit seinem Blut zum Ausdruck, dass sie Gerechte sind, waren aber in einem Zustand von Ungerechten. Das Trinken aus dem Kelch brachte, wenn man ihr Leben anschaute zum Ausdruck, das Christus Gemeinschaft mit Ungerechtigkeit hatte, genau das ging aber nicht. Blut spricht von Gerechtigkeit. Wer den Kelch nimmt, wer Gemeinschaft mit dem Blut hat, der bringt zum Ausdruck, dass er Gerecht ist! Im Alten Bund, von dem der Apostel zu Anfang von Kapitel 10 spricht, konnten nur solche dem Altar nahen, die  mit dem Altar Gemeinschaft haben, deren Schuld durch Blut gesühnt war. Ohne Blut eines Opfers konnte man nicht in Gemeinschaft mit dem Altar sein, das Opfer war das entscheidende.

 Jetzt kommt hier jemand, ohne das er das vorhandene Opfer für sich in Anspruch genommen hat, er kommt mit ungesühnter Schuld, was folgt? Gericht! Hier steht das Gericht im Zusammenhang mit dem Tisch des Herrn, das bedeutet aber nicht, dass Gericht ohne Teilnahme ausbleiben würde. Gericht bleibt nur aus, wenn man sich selbst beurteilt und Buße tut.

 Bei der Gemeinschaft mit dem Leib ist es ähnlich. Gott sieht einen einzigen Menschen, nämlich den Christus. Durch das Blut Christi bin ich gerechtfertigt und gleichzeitig Glied des Leibes Christi geworden, ich sage, dass ich mit dem Leib Christi in Gemeinschaft bin. Jetzt kann aber durch mancherlei Dinge in meinem Leben, die alle Sünde sind, die Gemeinschaft gestört sein, ich kann tatsächlich wie die Galater von Christus abgeschnitten sein (Gal. 5,4). Wenn ich in diesem Zustand Gemeinschaft mit dem Leibe ausdrücken will, dann esse ich unwürdiglich, dann folgt Gericht! Wieder ist die Teilnahme nur ein Auslöser, sie beschleunigt für einen Unbußfertigen so zusagen das Gericht!

 Viele hören Sonntagmorgens in Kapitel 11bei Vers 25 auf zu lesen, weil dann die Aufforderung zur Selbstprüfung kommt! Sie lesen aber nur immer Kap. 11 und belehren nie, was denn schon in Kap. 10 deutlich wird. Ich muss in Gemeinschaft sein! Ob das so ist, dass muss lange vor dem Brechen des Brotes am Sonntagmorgen geklärt sein! Nur weil jemand den Wunsch des Herrn erfüllen will, ohne dass er sonst als Christ wandelt, kann man ihn nicht zulassen. Wir sollten die schon kennen, die sich zum Brotbrechen melden.

 Wenn jemand getauft ist und in Übereinstimmung mit seinem Taufbekenntnis lebt, dann gibt es keinen Grund ihm Brot und Wein zu verweigern. Wir hätten gerne eine definierte Altersgrenze, die gibt es aber in der Schrift nicht.

 Wenn wir Kap. 10 + 11 im Gesamtzusammenhang sehen, dann ist die Gemeinschaft der Ersatz für die Altersgrenze. Als ich mich zum Brotbrechen meldete, da wurde ein mehrere Monate dauernder Prozess von Gesprächen, Brüderbesprechungen und wieder Gesprächen in Gang gesetzt. Am Ende wurde ich dann zugelassen. Die Bedenken der Brüder waren, menschlich gesprochen, sicherlich berechtigt. Als ich zugelassen wurde, brachten die Geschwister zum Ausdruck, dass die Bedenken gegenstandslos geworden waren. Dass der Prozess so lange dauerte, zeugte von fehlender Gemeinschaft und Transparenz.

 Selbst ein Mindestalter würde nicht viel helfen, denn es würde das grundsätzliche Problem, dass wir zur Gemeinschaft aufgefordert sind und sie nur so wenig praktizieren, nicht wirklich lösen. 

herzliche Grüße

Ulrich 

 

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