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Die Taufgesinnten Gemeinden
im Rahmen der allgemeinen Kirchengeschichte
von
S.H. GEISER
Zweite,
gänzlich überarbeitete,
stark erweiterte Auflage.
I971
Seiten 114 bis 119 , von insgesamt 583 Textseiten
Die Anfänge der Reformation in der französischen Schweiz sind auf die Tätigkeit des aus der Dauphine stammenden Franzosen Guillaume Farel (14891565) zurückzuführen. Zuerst tauchte Farel in Montbeliard nahe der Schweizergrenze als Wanderprediger auf. Im Jahr 1526 zog er nach Aigle ins Waadtland, wo aber seines Bleibens nicht lange war. Er kam im Oktober 1529 nach Neuveville (Neuenstadt) am Bielersee. Nach anfänglichem Widerstand gelang es ihm, viele seiner Gegner umzustimmen, so dass sie der evangelischen Sache Gehör schenkten. Wenn aber die Evangelischen nicht durch die Herren von Bern geschützt worden wären, so wäre die Sache bald wieder abgeflaut.In der zweiten Dezemberwoche 1530 wurde die Mehrheit der Bevölkerung evangelisch. Im Sommer 1530 erschien Farel in Tavannes. Daselbst rief er das an der Kirchweih versammelte Volk von der Kirche weg auf eine Wiese, wo er unter freiem Himmel die reformatorische Lehre verkündigte. In den Akten wird er wähnt dass er daselbst im Oktober 1530 « ein hölzern krütz uf dem Feld hab niedergerissen », worüber sich der Abt von Bellelay beschwerte. 23) Im Birstal war Farels Arbeit ein voller Erfolg. Er kam sogar bis Sornetan ins Kleintal, das ebenfalls evangelisch wurde. Umsonst war die Einsprache des Abtes von Bellelay.
23) Kirchliche Angelegenheiten 79/40, Staatsarchiv Bern
Im Sommer 1530 predigte Farel auch in Moutier. Das ganze Erguel und die Prev6td entschieden sich für die Reformation. Allerdings hatte Bern, das mit dem südlichen Jura seit 1486 verburgrechtet war, einen starken Einfluss auf die religiösen Verhältnisse daselbst ausgeübt. Im St. Immertal hatte schon Thomas Wyttenbach (1472-1526), der Reformator in Biel, unter dem Schutze dieses Burgrechts eine gewisse Vorarbeit getan, so dass das ganze Tal einschliesslich Tramelan sich für die Annahme der Reformation entschied. Die kräftige Stimme des kleinen rotbärtigen Mannes mit blitzenden Augen donnerte die Opposition in kurzer Zeit nieder. Sein Versuch, in den übrigen Amtsbezirken des Bistums Basel, Freibergen, Pruntrut und Delsberg, zu reformieren, ist misslungen.
Die Gegenreformation Jakob Christoph Blaarers, des Bischofs von Basel (1575-1608), hat jede weitere Ausdehnung der Reformation im Jura verhindert. Sein Versuch, die zur Reformation übergegangenen Gebiete Biel, Neuenstadt, das Erguel und das Münstertal wieder zum alten Glauben zurückzuführen, scheiterten am Widerstand der Bevölkerung. Hingegen ist es ihm im Jahr 1588 gelungen, in Laufen, das unter dem Einfluss Basels evangelisch geworden war, den Katholizismus wieder einzuführen und daselbst die reformierten Pfarrer zu vertreiben. Im Münstertal versuchte 1613 der Bischof von Basel erneut, den katholischen Kultus wieder einzuführen, wogegen Bern protestierte. Im Jahr 1670 wurde von derselben Seite ein neuer Vorstoss zur Zurückeroberung des verlorenen Gebietes unternommen, welcher ebenfalls von Bern vereitelt wurde. Da die konfessionelle Spannung anhielt, konnte erst nach langwierigen Verhandlungen 1711 ein Abkommen getroffen werden, nach welchem die Katholiken fürderhin nur noch « unter dem Felsen » (Roche), die Evangelischen « ob dem Felsen » wohnen sollten, das heisst, dass die Bewohner des Südjura unter bernischem Einfluss ihren reformierten Glauben behalten konnten.
Als der Kanton Bern im Wiener Vertrag von 1815 für seinen erlittenen Verlust des Aargau und der Waadt, welche zu selbständigen Kantone erklärt wurden, durch Zuteilung des ehemals zum Fürstbistum Basel gehörenden Jura entschädigt wurde, wandelte sich in konfessioneller Hinsicht manches in diesem Gebiet. Zahlreiche Deutschberner siedelten sich dort an, um daselbst ihre wirtschaftliche Existenz aufzubauen. Diesem Umstand ist es zuzuschreiben, dass man von kirchlicher Seite diesen reformierten Deutschbernern entgegenkam: So wurde 1816 in Pruntrut, der früheren Residenz des Bischofs, eine deutschprotestantische Pfarrei errichtet. Eine solche entstand 1827 auch in Münster (Moutier) mit einer Zweigstelle in Dachsfelden (Tavannes), sowie 1830 in St. Immer (St-Imier) und in Courtelary mit einer Zweigstelle in Corgemont, wo der berühmt gewordene Pfarrer Carl Ferdinand Morel (gest. 1848) amtierte, dem daselbst ein Denkmal errichtet wurde.
Zu verschiedenen Malen trat Guillaume Farel in Neuchatel auf, wo er auf der Strasse und auf öffentlichen Plätzen predigte. Im Oktober 1530 wurde daselbst abgestimmt, ob man die Reformation annehmen wolle. Mit nur 18 Stimmen Mehrheit hat das Volk sich für dieselbe entschieden. In seinem stürmischen Reformationseifer versuchte Farel viele Ortschaften im Kanton Waadt zu missionieren, reiste dann nach Genf, wo es zu Tumulten kam und viele schrien : « Fort mit ihm in die Rh6ne ! » So musste Farel weichen ; erst im Jahr 1533 kam er unter dem Schutze Berns wieder nach Genf. Unter schwierigen Verhältnissen ist es ihm schliesslich doch gelungen, die Reformation daselbst einzuführen, aber die Bevölkerung der Stadt war gespalten ;die einen hielten es mit der Reformation, die andern waren dagegen.
Es war um das Jahr 1536, als Johann Calvin (1509-1564) auf der Durchreise in Genf Halt machte. Ganz befehlsmässig richtete Farel an ihn die Worte « Ich kündige dir im Namen des allmächtigen Gottes, dass du mit mir das Werk treibest, zu dem ich berufen bin ! » Calvin nahm das als einen Ruf von Gott an und gewann sehr bald einen beherrschenden Einfluss in Genf. Farel und Calvin hatten aber durch ihre unbeugsame Kirchenzucht den Widerstand der Bürgerschaft hervorgerufen, so dass sie beide bereits um Ostern 1538 aus Genf weichen mussten. Farel ging nach Neuenburg = Neuchâtel , wo er bis zu seinem Tode wirkte, Calvin kam nach Strassburg.
Als aber in Genf ein furchtbares Durcheinander herrschte, wurde Calvin zurückgerufen, worauf er im September 1540 wieder nach der Rhonestadt zog. Damit begann eine Epoche, die vielleicht einzig dasteht in der Kirchengeschichte, nämlich eine Zeit grausam strenger Kirchenzucht, die das ganze Volksleben unter die Herrschaft einer alttestamentlich-gesetzlichen, weltflüchtig-asketischen Frömmigkeit zwang. So vermochte Calvin sein Ideal von Staat und Kirche dem Volk in Genf aufzuzwingen und einen Kirchenstaat, eine Theokratie zu errichten. Mit seiner « Gemeinde der Heiligen », seinem alttestamentlich-theokratischen Kirchenbegriff hat er einen Standpunkt vertreten, der die Anwendung des Bannes bis zur Todesstrafe rechtfertigte. Wurde diese auch von der Obrigkeit ausgeübt, so stand doch der Theologe Calvin mit seinem Rat an die Behörden dahinter.
Calvins Ideal von einem christlichen Staat, in welchem Behörden und Kirche die Grundgebote christlicher Sittenstrenge überwachen und aufrechthalten, sollte nun unter Anwendung von Gewalt verwirklicht werden. « Der Staat ist verpflichtet », meinte er, « der Kirche in Verwirklichung ihrer Ideale behilflich zu sein, so wie « umgekehrt » die Kirche des Staates Zwecke durch Handhabung der Sittlichkeit fördert. « Unter Inanspruchnahme des weltlichen Arms wurde mit beispielloser Grausamkeit die neue Ordnung der Kirchenzucht durchgeführt, wobei sogar die Folter in schärfster Form angewandt wurde. In den Jahren 1542-1546 sollen 58 Personen in Genf hingerichtet, 76 verbannt und 34 Frauen als Zauberinnen gevierteilt und verbrannt worden sein. Auch jede geringste Abweichung von Calvins Kirchenbekenntnis und Kirchenform wurde sehr streng bestraft. Wer an einem Abendmahlssonntag nicht kommunizierte, musste öffentlich Kirchenbusse tun. Fürwahr eine sonderbare Form der Heilsverkündigung ! Dass es sich bei solcher Kirchenzucht nicht um wahre Gemeindezucht im biblischen Sinn handelte, sollte jedermann klar sein. Unter Calvins « geistlicher Amtskirche » wurde die Kirche zur Polizeikirche.
Der mit einem scharfsinnigen Geist ausgerüstete Reformator ging in seinen Ansichten über die Kirchenautorität viel zu weit. Sein überbetonter Kirchenbegriff ist in dem Satz dokumentiert :« Die Kirche ist unsere Mutter ! » Der Glaubenssatz Cyprians « Ausser der Kirche kein Heil » erlangte hier erneut Geltung. Calvin kann sich ausserhalb der kirchlichen Verwaltung der Gnadenmittel kein Heil denken. Sein Hauptbestreben ging dahin, in Staat und Kirche das Volk durch festgeordnete Gewalten « nach Gottes Willen » zu regieren und zu erziehen. Sein strenger Kirchenbegriff erklärt auch seine Intoleranz gegen Andersdenkende. Dass auf Calvins Anklage hin sogar die Todesstrafe gegen den Antitrinitarier??? Michael Servet, den berühmten Arzt und Entdecker des Blutkreislaufes, angewandt und dieser 1553 in Genf verbrannt wurde, ist kein Ruhmesblatt in der Geschichte der reformierten Kirche. Servet war ein geistig hervorragender, vielseitig begabter Mann von tiefer Frömmigkeit und aufrichtiger Ehrfurcht vor der heiligen Schrift, ein wahrer Christ. Noch weniger kann Calvins Rigorismus in Ansehung seiner Prädestinationslehre gerechtfertigt werden. Für ihn ist die Kirche die Gemeinschaft der Auserwählten. Dass man aber die « Nichtauserwählten » mit Feuer und Schwert ausrotten muss, ist furchtbar. Calvin ist auch der Schöpfer der Theorie von der Verbalinspiration der Heiligen Schrift. 24)
Nach dem Welsch Missiven-Buch ist das bedeutende Werk Hubmaiers « von der christlichen Tauff der Gläubigen » von Pierre Pellot in Neuenstadt, ins Französische übersetzt und im Jahr 1543 in 1500 Exemplaren gedruckt worden. Farel benachrichtigte Calvin davon. Dieser antwortete schon am 1. Juni 1544 mit einer Refutation, die er betitelte : Brieve instruction pour armer tous bons fideles contre les erreurs de la secte des Anabaptistes (Kurze Belehrung, um alle Treuen zu waffnen gegen Irrtümer der Sekte der Anabaptisten). Diese Schrift ist eine Bestreitung aller sieben Artikeln der täuferischen Thesen der Glaubensartikeln von Schlatten am Randen. Auffallend ist wie sie « widerlegt » werden und wie versucht wird, die von den Täufern aufgestellten Dogmen niederzureissen. 25)
Nach der Tauftheologie Calvins bestätigt die Taufe dem Getauften seine Zugehörigkeit zu Gottes Gnadenbund mit seinem Volk, ist demnach eine « Einpflanzung in Christus », bezw. die Aufnahme in die Gemeinde der Auserwählten. In diesem Sinn suchte er die Kindertaufe zu begründen und zu verteidigen ; er stützte sich dabei, wie Zwingli, auf das alttestamentliche Bundeszeichen der Beschneidung. Er glaubte darin ein « sicheres Argument » für die Taufe von neugebornen Kindern zu finden. Damit war eine « erbliche Existenz » und eine wesentliche Einheit des Alten und des Neuen Bundes erreicht. Nach dem Glaubensbegriff Calvins ist die Kindertaufe ein Mittel des zur späteren Erkenntnis des Heils gelangenden Glaubens. Nach ihm ist es kein Geringerer als Satan selber der die Kindertaufe angreift.
Wenn auch die calvinische Lehre in einem grossen Teil des Abendlandes Anerkennung gefunden und Calvin weit ausserhalb Genfs einen grossen Einfluss ausgeübt hat, konnte doch die Opposition gegen sein drakonisches Kirchenregiment nicht ausbleiben ;von vielen wurde er « der reformierte Papst » genannt.
Der Calvinismus mit seiner Theokratie war im Begriff sich zu einer « Weltmacht » zu gestalten. Als Genf im Jahr 1549 mit den zwinglischen Kirchen von Zürich, Basel und Bern anlässlich einer Vereinigung der Schweizer Kirchen in ein freundschaftliches Verhältnis gekommen war, kam es auch zu einer Verständigung zwischen Genf und Zürich über das Abendmahl.
Calvin starb am 27. Mai 1564. Sein Nachfolger als Leiter der Kirche von Genf wurde Theodor Beza (de Beze) ; 1519-1605), der Vollender der französischen Psalmendichtung. Beza war ein milder Mann, hielt aber streng an der Prädestinationslehre Calvins fest.
Mit der Vereinigung der schweizerischen reformierten Kirchen wurde der Bruch mit dem deutschen lutherischen Protestantismus eingeleitet. Nun trat nicht nur der Gegensatz zwischen Katholizismus und Protestantismus zu Tage, sondern es kam auch zu einem grossen Wettkampf zwischen Calvinismus und Luthertum. Der gewaltige Herrschergeist Calvins mit seiner ganzen eisernen Härte, und der Starrsinn Luthers spiegeln sich in diesem Kampfe wieder. Wie dem Luthertum die « reine Lehre », so war dem Calvinismus die « reine Kirche » eigentümlich.
In Deutschland drang jetzt vielerorts, wo die lutherische Reformation bereits durchgeführt war, das calvinische Bekenntnis durch und vermochte festen Fuss zu fassen, namentlich in den Rheinlanden und der Pfalz. Als das Luthertum sich in den Kämpfen um die Augsburger Konfession und die Abendmahlslehre immer mehr versteinerte, erschien vielen der Calvinismus als freiere Fassung des evangelischen Christentums ; man flüchtete von der « rabiaten Theologie » Luthers in das « diktatorische Evangelium » Calvins. Dass es da innerhalb des deutschen Protestantismus zu zahlreichen Lehrstreitigkeiten infolge der dogmatischen Gegensätze gekommen ist, kann jedermann begreifen. Man lehnte von nun an die Bezeichnung « Calvinisten » ab und wollte nur noch den Ausdruck « Reformierte » gelten lassen. Die Tatsache, dass die reformierte Lehre Calvins sich in Deutschland immer mehr ausbreiten konnte, hat Luther nie vertragen können. Wenn auch die Lehranschauung Calvins bei ihm in einem andern Lichte als diejenige Zwinglis erschien, so hat er sie doch energisch be-
kämpft. Er war nahe daran, in der reformierten Kirche Calvins eine Teufelskirche zu sehen. Er pries sich glücklich, dass er diesen « Seelenmördern und Seelenfressern » stets widerstanden habe. Der konfessionnelle Hader zwischen den Lutheranern und den Reformierten steigerte sich derart dass diese in lutherischen Landen wie Pestkranke gemieden wurden. Der grosse gegenseitige Kampf dieser beiden Religionsparteien wurde aber erst nach Luthers Tod (1546) ausgefochten.
Eine grosse Wendung zu Gunsten des Calvinismus trat im Jahr 1560 nach der Heidelberger Disputation ein, als es zu üblen Theologenkämpfen kam und der Kurfürst von der Pfalz, Friedrich III., genannt der Fromme (1515-1576), zu den Calvinisten übertrat. Dieser Uebertritt schuf für die Reformierten einen starken Stützpunkt in Deutschland. Bald darauf beauftragte der Kurfürst seine Hoftheologen Kaspar Olevianus und Zacharias Ursinus, einen neuen Katechismus zu verfassen, in welchem der Lehrbegriff der pfälzischen Kirche festgelegt werden sollte. Dieser weithin berühmt gewordene Heidelberger Katechismus vom Jahr 1553 trägt den Titel : « Katechismus oder christlicher Unterricht, wie er in den Kirchen und Schulen der Kurfürstlichen Pfalz getrieben wird ». In streng reformierter Weise wird darin auch die Sakramentslehre von Taufe und Abendmahl nach dem calvinischen Lehrtypus behandelt. Der heidelbergische Katechismus wurde auch in vielen Städten der Schweiz, namentlich in Bern, St. Gallen und Schaffhausen eingeführt.
24) Religion in Geschichte und Gegenwart 1909 Sp. 1546.
25) Calvini Opera VII S. 22, Zit nach Ch. Ummel: Eglise mennonite ou anabaptiste en Pays Neuenburg = Neuchâtel ois
1969.