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Frage 1360

Lieber Hans-Peter,

Was denkst du darüber, wenn eine Gemeinde ein eingetragener Verein ist? Ich kann damit nicht viel anfangen.

Michael/ Brd/o2o


Lieber Michael,  09.03.2004
 
zum Thema e.V. (nach BRD-Recht):
 
Ich würde eher danach fragen, was die Eintragung ins Vereinsregister für eine Gemeinde für einen Vorteil hat.
 
Interessant sind wohl nur die Steuervorteile, die ein Verein "zur Förderung kirchlicher Zwecke" erhalten kann.
 
Was es mit dem Vereinsrecht auf sich hat, kannst du hervorragend auf der folgenden Seite nachlesen:
 
http://www.wegweiser-buergergesellschaft.de/praxishilfen/arbeit_im_verein/vereinsrecht/
 
Gleiche es einfach einmal mit Gottes Wort ab.
 
Über die Vereinsorgane heißt es z.B. im BGB
 
§ 27
 
(1) Die Bestellung des Vorstandes erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung.
 
(2) Die Bestellung ist jederzeit widerruflich, unbeschadet des Anspruchs auf die ertragsmäßige Vergütung. Die Widerruflichkeit kann durch die Satzung auf den Fall beschränkt werden, dass ein wichtiger Grund für den Widerruf vorliegt; ein solcher Grund ist insbesondere grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung.
 
(3) Auf die Geschäftsführung des Vorstandes finden die für den Auftrag geltenden Vorschriften der §§ 664 bis 670 entsprechende Anwendung.
 
Heißt im Klartext: die Leitung ("Vorstand") des Vereines wird durch die Mitgliederversammlung ein- und abgesetzt, also "basisdemokratisch".
 
Weiterhin muß ein e.V. eine Satzung haben, in der auch die Mitgliedschaft geregelt sein muß. Soll man hier schreiben: "Mitglied kann jeder werden, der sich für wiedergeboren hält"???
 
Ich fürchte, zwischen Gottes Wort und dem (deutschen) Vereinsrecht gibt es Kompatibilitätsprobleme.
 
Martin /BRD gx